Seminarbuchungen
Asbestsachkunde gemäß der TRGS 519 Anlage 5 - Verlängerung der Sachkunde
Mit diesem eintägigen staatlich anerkannten Fortbildungslehrgang wird die Sachkundebescheinigung nach der TRGS 519 Anlage 4C um 6 Jahre verlängert.
Beschreibung:
Seminarinhalt:
- Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Asbestprodukte und ihre Verwendung („neue“ Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem
- Berufskrankheiten geschehen
Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
- BGI 664 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ inkl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
Technische und Organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TGS 519 / Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan, Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit)
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung
Voraussetzung
Die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 519 fordern eine eintägige, staatlich anerkannte Fortbildung zur Verlängerung der Sachkunde. Diese Fortbildungslehrgänge werden auf der Grundlage der TRGS 519 Anlage 5 durchgeführt.
Eine Wiederholung muss innerhalb von 6 Jahren durchgeführt werden, ansonsten ist die erworbene Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang muss wiederholt werden.
Wichtig!!!
Zur Teilnahme an der Anlage 5 Schulung ist eine noch gültige Sachkunde gemäß der TRGS 519 Anlage 4C nötig.
(9.00-17.00 Uhr)
Besonderheiten:
Zielgruppe:
Sachkundige mit der Sachkunde nach der TRGS 519 Anlage 4C
Anmeldeschluss:
3. Februar 2025
Wichtig!!!
Unbedingt Vor- und Zuname des Seminarteilnehmers bei der Anmeldung mit angeben und eine Kopie der Sachkundebescheinigung gemäß der TRGS 519 Anlage 4C beilegen.
