Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

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Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Das Antragsverfahren startet in Baden-Württemberg am 8. Mai 2023 über ein Online-Portal.

Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten.

Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser dient allerdings nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Weitere Informationen und direkte Links finden Sie auf der Webseite des Umweltministeriums: https://um.baden-wuerttemberg.de