Meistergründungsprämie: Anträge seit dem 1. Dezember möglich

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Junge Handwerksmeister, die sich selbstständig machen möchten, können seit dem 1. Dezember die Meistergründungsprämie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg beantragen. 

Die Prämie wird in Form eines Tilgungszuschusses für ein Förderdarlehen ausgezahlt. Dafür muss innerhalb von 24 Monaten nach der Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm „Startfinanzierung 80“ bei der L-Bank beantragt werden. Dies muss über die Hausbank erfolgen.

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