Fachbetriebe können Tanks für Heizöl im Wasserschutzgebiet überprüfen

Bei vielen Wohnungseigentümern und Hausbesitzern sind die Änderungen der Vorschriften für oberirdische Heizöltankanlagen in Wasserschutzgebieten schlichtweg untergegangen. Jede dieser Tankanlage ab einer gewissen Größe muss alle fünf Jahre überprüft werden. Der Fachverband für Sanitär- Heizung- Klima (SHK) weist darauf hin, dass seit Mai vergangenen Jahres diese Überprüfungen entfallen können, wenn die Anlagen von speziell geschulten Handwerkern gewartet werden.

Diese geänderten Vorschriften gelten für Tanks mit einem Volumen zwischen 1.001 bis 10.000 Liter, betrifft also auch viele Tanks im heimischen Keller. Bisher nahmen bestimmte Sachverständigenorganisationen wie der Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder die DEKRA diese Anlagen ab.

 

"Wenn diese Anlagen mindestens einmal im Jahr von einem Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz gewartet werden, kann die Sachverständigenprüfung entfallen" erläutert Dietmar Zahn, Geschäftsführer beim Fachverband SHK Baden-Württemberg. "Die regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb stellt sicher, dass die Anlagen immer den aktuellen technischen Vorschriften entsprechen und eine Gewässer- und Bodengefährdung nicht zu befürchten ist", so Zahn.

 

"Nicht jeder Betrieb des Installateur und Heizungsbauerhandwerkes ist automatisch Fachbetrieb im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. Hierzu ist eine spezielle Schulung und eine Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsorganisation erforderlich" erklärt Thomas Huber von der Landesstelle der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.. Die ausgewiesenen Handwerksbetriebe unterliegen bestimmten Auflagen. "Zusätzliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sorgen dafür, dass die Fachleute immer auf dem neusten Stand der Technik und der Vorschriften bleiben", führt Huber aus. Inzwischen besitzen mehr als 900 Betriebe dieses Zertifikat der Überwachungsgemeinschaft.

Nach der neuen Gesetzeslage müssen auch viele ältere Heizöltanks mindestens einmal überprüft werden. Alle oberirdischen Heizöltanks von über 1.001 bis 10.000 Liter Inhalt außerhalb von Wasserschutzgebieten, die vor dem 1. April 1994 eingebaut wurden, müssen mindestens einmal auf die Einhaltung der technischen Vorschriften überprüft werden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Dies fordert das Ministerium für Umwelt und Verkehr in der Anlagenverordnung (VawS). "Das Umweltministerium sieht vor, dass diese so genannte Altanlagenprüfung auch die Fachbetriebe der Überwachungsgemeinschaft durchführen können" erklärt Huber.

 

Zahn rät den Besitzern solcher Tankanlagen, die bisher noch keine Überprüfung vorweisen können, dies dringend nachzuholen. "Durch eine Überprüfung der Altanlage erhält der Betreiber die Gewissheit, dass seine Anlage den Sicherheitsvorschriften entspricht, oder aber er erfährt wo Nachbesserungen oder Reparaturen vonnöten sind. Außerdem wird im Falle eines Ölschadens durch eine noch nicht überprüfte Anlage die Versicherung unter Umständen eine Regulierung des Schadens ablehnen, da die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden." Für Schäden, die durch auslaufendes Öl an Gewässern oder im Boden verursacht werden, haftet der Verursacher nach Gesetzeslage in unbegrenzter Höhe. Bei einem Ölschaden können schnell fünfstellige oder höhere Eurobeträge zusammenkommen.

 

Die Besitzer von Heizöltankanlagen finden Fachbetriebe aus ihrer unmittelbaren Umgebung im Internet auf den Seiten der Überwachungsgemeinschaft unter der Adresse www.ueberwachungsgemeinschaft-bw.de. Auch die örtliche Sanitär-Heizung-Klima Innung nennt gerne Adressen von Fachbetrieben aus der Umgebung.