Verbraucherinformation zum Austausch alter Öl- oder Gasheizungen

Gesetzliche Forderung ab 2024 - Einsatz von 65 Prozent erneuerbare Energien

Was ist bei der Modernisierung von alten Öl- und Gasheizungen zu beachten?

In Baden-Württemberg muss nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ein Anteil von mindestens 15 Prozent an erneuerbarer Energie bei einem Heizkesseltausch für die neue Zentralheizungsanlage eingesetzt werden.

Gleichzeitig soll aber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Laufe des Jahres 2023 geändert werden. Demnach soll dann ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Damit Betriebe ihre Kunden über den Austausch der alten Öl- und Gasheizungen optimal beraten können, hat der Fachverband eine Verbraucherinformation zusammengestellt. Das Merkblatt steht Innungsfachbetrieben im Downloadcenter zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung und kann individualisiert und weitergegeben werden.