BEG: Restart der Förderung Neubau zum 20.04.2022

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem 20.04.2022 neue BEG-Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden.

Für diese Anträge zu Neubauvorhaben stehen begrenzte Haushaltsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Finanzierungszusagen für neue Anträge können erteilt werden, soweit und solange dieser Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist.

Das BMWK hat folgende Abweichungen zu den bis jetzt gültigen Förderrichtlinien festgelegt:

  • Art der Förderung: Die Förderung wird grundsätzlich ausschließlich in den Kreditvarianten angeboten. Die Beantragung eines Zuschusses ist weiterhin für Betroffene des Hochwassers 2021 möglich und entfällt im Übrigen für die Neubauförderung.
  • Gegenstand der Förderung: Die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 wird nicht mehr angeboten. Gefördert werden die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40 Erneuerbare Energien (EE), 40 Nachhaltigkeit (NH) und bei Wohngebäuden zusätzlich die Effizienzhaus-Stufe 40 Plus.
  • Tilgungszuschüsse: Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für:
    -    Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 EE: 10 Prozent
    -    Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 NH: 12,5 Prozent
    -    Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 Prozent
  • Förderung von nur Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer Energien: Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind nicht mehr förderfähig.

Nach Ausschöpfung der in der Stufe 1 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird die Neubauförderung nur noch für den Standard Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH) als Kreditvariante angeboten. Der Fördersatz wird weiterhin 12,5 Prozent betragen.

Ein neues Förderprogramm, genannte "Klimafreundliches Bauen", wird im Januar 2023 starten. Hierfür werden die Förderanforderungen weiterentwickelt und ein Fokus auf die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus gelegt.

Informationen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220405-neubauforderung-fur-energieeffiziente-gebaude-startet-wieder.html