Seit dem 4. Dezember gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene gemäß der 2G-Plus-Regel einen negativen Corona-Test.
Die Landesregierung hat am Sonntag, 5. Dezember 2021, die 2G-Plus-Regelung noch einmal präzisiert:
- Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
- Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
o Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
o Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie hier.
Die Corona-Regeln für alle Bereiche in einer praktischen Tabellenübersicht finden Sie hier.
Übrigens: Wenn Sie Plakate oder ähnliches benötigen, um die betreffende Regelung in Ihrem Betrieb zu kommunizieren, finden Sie Vorlagen zu 2G, 3G, 2G+ ...im Look der bundesweiten Handwerkskampagne im dortigen Werbeportal: https://werbeportal.handwerk.de/
Regelung für Seminare beim Fachverband
Auch für Seminare beim Fachverband gilt die oben geschilderte 2G-Plus Regel, wobei die beim Arbeitgeber durchgeführten Schnelltests ausreichen, wenn diese unter Aufsicht durchgeführt und von einer Dritten Person bescheinigt werden.
Zur Kontrolle überprüfen wir in der Geschäftsstelle:
- den Impfstatus mithilfe des QR-Codes (COVID-Zertifikat der EU) der CovPassCheck-App (Achtung: Der normale gelbe Impfpass reicht zum Eintritt leider nicht aus!).
- den Personalausweis
- ggf. die Testbescheinigung (wenn Teilnehmer:In nicht zu den o.g. Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel gehört)
- ggf. den Genesenennachweis (Bescheinigung durch den behandelnden Arzt)
Bitte halten Sie als Seminarteilnehmer:In entsprechende Nachweise bereit.