Der Fachverband SHK Baden-Württemberg veranstaltet in den nächsten Wochen eine Vielzahl an Präsenzveranstaltungen für SHK-Profis, damit sich diese fort- und weiterbilden können. Dabei steht der Gesundheitsschutz unserer Teilnehmer, Referenten und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle an vorderster Stelle.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation weisen wir daher darauf hin, dass eine Teilnahme aktuell nur unter Berücksichtigung der 2G-Regel (geimpft oder genesen) möglich ist.
Zum Besuch der Kurse benötigen Teilnehmer entweder
- einen Impfnachweis, also eine vollständige Schutzimpfung. Seit der letzten Einzelimpfung müssen 14 Tage vergangen sein. Oder
- einen Genesenennachweis, also einen Nachweis über eine vorherige Infektion, wobei die Testung mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegen muss.
Fragen und Antworten zur Testpflicht in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Für Ihr Verständnis vielen Dank!