Ruhezeit zu Ostern: Aktuelles zum MPK-Beschluss

(Grafik: Pixabay)

Am Montag (22. März 2021) hat Kanzlerin Merkel mit den Länderchefs erneut über die Corona-Lage beraten. In den dort verfassten Beschlusstext wurde kurzfristig eine „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ aufgenommen. Es ist die Rede davon, dass Gründonnerstag und Karsamstag einmalig als Ruhetage definiert werden sollen und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden werden.

Der Bund wird einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung vorlegen. Nach Aussage von Kanzlerin Merkel soll die Regelung analog zu Sonn- und Feiertagen sein. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung ist derzeit jedoch noch völlig unklar. Unsere Dachverbände (Arbeitgeberverband, ZVSHK, ZDH) bemühen sich um schnellstmögliche Klärung, vor allem der Konsequenzen für die Unternehmen, und werden zeitnah  darüber informieren.

Aktuelle Ergänzung vom 24.03.2021: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Entscheidung zur Osterruhe nach massiver Kritik heute zurückgenommen. Damit bleibt es dabei, dass der Gründonnerstag ein normaler Arbeitstag ist.