Corona: neue Arbeitsschutzverordnung und Konsequenzen für Ihren Betrieb

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) erlassen, die am 27. Januar 2021 in Kraft tritt und bis zum 15. März 2021 gilt. Die Corona-ArbSchV verschärft teilweise die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom August 2020. Dies hat Konsequenzen für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz.

Informationen hierzu stellen wir auf unserer Corona-Sonderseite für Sie bereit. Mitglieder finden dort nach dem Einloggen ein Informationsblatt unseres Kooperationspartner, der BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH, das sie herunterladen können. Außerdem ist dort eine FAQ-Liste des Arbeitgeberverbandes hinterlegt, in der knifflige Fragen und viele Linktipps aufgegriffen werden.