Corona: Bundeseinheitliche Arbeitsschutzstandards beschlossen

Die Bundesregierung hat einheitliche Standards zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz beschlossen.

Bundesweit klare und verbindliche Arbeitsschutzstandards sollen Beschäftigte vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat ein Papier mit konkreten Anforderungen an den Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt vorgestellt. Demnach sollen Betriebe zum Beispiel die arbeitsmedizinische Vorsorge ausweiten, den Sicherheitsabstand auch bei der Arbeit gewährleisten, zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen und dafür sorgen, dass Risikogruppen besonders geschützt werden.

Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Arbeitsschutzstandards aus Sicht der SHK-Betriebe haben wir auf unserer Sonderseite Corona für Sie zusammengefasst.