Informationen zu Corona für Betriebe und Innungen

Die Corona-Pandemie wirft bei den SHK-Handwerksbetrieben viele Fragen auf – nicht nur zur Hygiene und zum Umgang an sich, sondern auch arbeitsrechtlicher Natur.

Wir haben auf dieser Sonderseite alle Informationen der Handwerksorganisationen zu dieser Thematik für Sie zusammengefasst.

Landesregierung: Aktuelle Infos zur Situation in Baden-Württemberg

Auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg hat die Landesregierung alle aktuellen Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2-Infektion) zusammengefasst: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ Hier finden Sie vor allem auch die jeweils gültige Corona-Verordnung des Landes.

Bundesweit gültige Informationsquellen zur Infektion und Hygiene

Wir empfehlen außerdem die Informationen folgender Institutionen zum aktuellen Stand der Pandemie sowie zu Aspekten der Hygiene und des Infektionsschutzes:

•    Robert-Koch-Institut: www.rki.de
•    Bundesministeriums für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de
•    zum Infektionsschutz: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.infektionsschutz.de

ZDH: Leitlinien und Maßnahmenpakete

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat verschiedene Hinweise, Materialien und Internetseiten mit aktuellen Informationen rund um diese Thematik hier zusammengestellt: www.zdh.de//themen-a-z/coronavirus

ZVSHK: FAQ und Leitfaden für SHK-Betriebe im Umgang mit der Corona-Krise

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima hat unter www.zvshk.de/themen/corona-virus/ eine Sonderseite eingerichtet, auf der es wichtige Links gibt, wenn die Betriebe Fragen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben ebenso wie zu Überbrückungshilfen. Wertvoll ist auch die FAQ-Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten, die den ZVSHK und die Landesverbände seitens der Innungen und Betriebe bisher erreicht haben.

Wichtigstes Tool ist jedoch ein Leitfaden für SHK-Betriebe zum Umgang mit der Corona-Krise. Diesen erhalten Innungsfachbetriebe nach dem Einloggen auf der ZVSHK-Webseite kostenlos zum Herunterladen.

Im Zuge der aktuellen öffentlichen Diskussion beschäftigt viele SHK-Fachbetriebe die Frage, ob sie Teil der sogenannten "Kritischen Infrastruktur (KRITIS)" sind. Daraus würden sich evtl. Ausnahmeregelungen und Erleichterungen bei Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, aber auch ein Sicherstellungsauftrag ableiten. Der ZVSHK prüft diese Zuordnung derzeit über den ZDH und steht diesbezüglich auch direkt im Kontakt mit der Bunderegierung.

Unterstützungspaket: Sofortmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Situation sind nicht ohne Auswirkungen auf das SHK-Handwerk in Baden-Württemberg geblieben. Das SHK-Handwerk ist zwar im Vergleich zu vielen anderen Branchen im Großen und Ganzen bisher noch recht gut durch die Krise gekommen, eine Vielzahl von Betrieben berichtet von deutlich zurückgehenden Neuaufträgen und wachsender Unsicherheit am Markt.

Es gilt daher für den SHK-Unternehmer, die eigene Situation zu bestimmen und Tendenzen rechtzeitig zu erkennen. Genau hier setzt die Handlungshilfe des Fachverbandes an. Auch wenn die wirtschaftliche Situation in vielen SHK-Betrieben aktuell noch nicht so bedrohlich ist wie in anderen Branchen, gilt es dennoch frühzeitig die Weichen zu stellen, um die Krisensituation möglichst unbeschadet zu überstehen.

Nicht-Mitgliedern steht an dieser Stelle ein Kurzüberblick zur Verfügung über die Inhalte des Unterstützungspakets. Mitgliedsbetriebe loggen sich am besten mit ihren Zugangsdaten ein und können dann die ausführliche - speziell für Innungsfachbetriebe angefertige - Version herunterladen.

Die Ansätze stellen eine Anregung für weitere betriebliche Überlegungen dar. Mit diesem Leitfaden möchten wir Sie aktiv unterstützen. Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen liegt der Schwerpunkt auf kurzfristigen Umsetzungsmöglichkeiten, weshalb wir sie im Titel als Sofortmaßnahmen bezeichnet haben. Wir wünschen Ihnen bei der Umsetzung viel Erfolg und stehen bei Fragen wie immer gerne zu Verfügung.

Schutzmasken exklusiv für Mitglieder

Die Corona-Pandemie hat Konsequenzen für den Arbeitsschutz in den SHK-Betrieben, wir berichten dazu auch im Rundschreiben Technik 4/2020 sowie auf dieser Sonderseite über die neuen Arbeitsschutzstandards.

Dort wo Sicherheitsabstände nicht sichergestellt werden können, müssen Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden. Da die Verfügbarkeit der Masken knapp und die Preise am Markt sehr hoch sind, will der Fachverband SHK Baden-Württemberg seinen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus leisten und bietet nur für die Mitgliedsbetriebe über die Förderungsgesellschaft Mund-Nase-Bedeckungen, also Schutzmasken, an. Informationen zur Bestellung hatten wir allen Mitgliedsbetrieben bereits per Newsletter zukommen lassen, Sie finden diese auch mit einem Bestellformular noch einmal hier.

BWHT: Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte

Der Baden-Württembergische Handwerkstag schildert unterschiedlich spürbare Auswirkungen der Pandemie je nach Gewerk und Region. Aus unternehmerischer Sicht gehe es vielen Betrieben in erster Linie um arbeits- oder zivilrechtliche Fragen sowie um wirtschaftliche Aspekte.

Der BWHT steht im engen Austausch mit der Landesregierung und arbeitet auf der politischen Ebene an Maßnahmen mit, durch die Auswirkungen abgefedert werden können.

Alle Informationen sind hier zusammengestellt: www.handwerk-bw.de/tagseiten/coronavirus/

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen: Soforthilfe, Steuererleichterung, Kredite

Mittlerweile gibt es zahlreiche Hilfsmaßnahmen der Regierung, um von Corona zur Corona-Krise. Gerne informieren wir unsere Mitglieder über die entsprechenden Möglichkeiten. Loggen Sie sich hierfür mit Ihren Zugangsdaten ein und rufen Sie das Downloadcenter auf. Unter dem Stichwort Corona haben wir Ihnen ein Dokument zu den Finanzhilfen zum Herunterladen bereit gestellt.

 

BDA: Leitfaden "Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie"

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihren Leitfaden zu den arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie aktualisiert. Das Dokument gibt Hinweise zum praktischen Umgang mit der derzeitigen Situation und kann mit Stand 8. April 2020 hier heruntergeladen werden.

Die Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e.V. hat zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus eine FAQ-Liste erstellt, die wir unseren Mitgliedsbetrieben ebenfalls zur Verfügung stellen dürfen. Darin enthalten sind beispielsweise Informationen zum Umgang mit Beschäftigten, zur Entsendung von Mitarbeitern und zur Kurzarbeit. Sie finden diese nach dem Einloggen mit Ihren Mitgliedsdaten im Downloadcenter unter dem Stichwort Corona.
 

Hygiene: Fachgerechte Außerbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen

Zwar kann der Corona-Virus nicht über das Trinkwasser übertragen werden, jedoch können durch die vom Bund angeordneten Schließungen vieler öffentlich und gewerblich betriebener Gebäude die Qualität des Trinkwassers stark beeinträchtigen und dem Legionellenwachstum Vorschub gewähren.

Die Betreiber sollten auf diese Gefahr aufmerksam gemacht werden und Trinkwasserinstallationen ggf. fachgerecht außer Betrieb genommen werden.

Daher haben die Verbände BTGA, figawa und ZVSHK eine gemeinsame Empfehlung erarbeitet.

Für Mitglieder haben wir im Downloadcenter neben dieser Empfehlung auch die Stellungnahme des Umweltbundesamtes hinterlegt (Stichwort Corona).

Trinkwasserinstallationen: Fachgerechte Wiederinbetriebnahme

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen, beruflichen und privaten Lebens werden viele Immobilien nicht oder nur teilweise genutzt. Damit entsteht durch stagnierendes Wasser in den nicht oder nur teilweise genutzten Trinkwasser-Installationen eine hygienische Gefahr durch sich vermehrende Legionellen oder andere Keime.

Der Fachverband hat für seine Mitgliedsbetriebe ein Musterschreiben erstellt, mit welchem diese ihre betroffenen Kunden auf diese Gefahr hinweisen und den Betreibern ihre Unterstützung anbieten können.

Sie finden den Musterbrief nach dem Einloggen im Downloadcenter unter dem Stichwort Trinkwasser.

Arbeitssicherheit: Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, für alle Tätigkeiten, bei welchen Gefahren für seine Mitarbeiter auftreten können, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies trifft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu.

Unser Rahmenvertragspartner Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Basiknet (SHK Arbeitssicherheit) hat hierzu eine Vorlage "Hygieneschutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Krankheitserregern" erstellt, die wir den SHK-Innungsfachbetrieben zur Verfügung stellen dürfen. Ebenso wie eine Betriebsanweisung zum Aushängen "Allgemeine Hygienemaßnahmen zum Schutz von Virusinfektionen - Coronavirus Disease 2019 (Covid-19)". Beide Vorlagen finden Mitglieder nach dem Einloggen im Downloadcenter (Stichwort Corona). 

Arbeitsschutz auf Baustellen: Ministerien geben Richtlinie heraus

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg eine Richtlinie zur Eindämmung der Übertragung des Corona-Virus auf Baustellen herausgegeben. In der Richtlinie werden die Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung konkretisiert. Die Regeln gelten für Baustellen im öffentlichen Raum, auf Betriebsarealen und auch für private Bauten.  
 
Die Richtlinie wurde den Regierungspräsidien mitgeteilt und ist online verfügbar unter: 
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft

Das Bundeskabinett hat am 31.08.2022 eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen. Der Referentenentwurf ist hier veröffentlicht:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung-neu.pdf?__blob=publicationFile&v=5

 Die Corona-ArbSchV tritt nach Erlass durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales am 01.10.2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 07.04.2023. Wesentliche Inhalte sind:

•    Hygienekonzepte müssen weiter umgesetzt werden, angepasst an die konkrete Situation. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen:
o    Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m
o    Sicherstellung der Handhygiene
o    Einhaltung der Hust- und Niesetikette
o    Infektionsschutzgerechtes Lüften von Innenräumen
o    Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten
o    Angebot Homeoffice für geeignete Tätigkeiten
o    Angebot Coronatests
 
•    Es heißt weiterhin: Abstand halten, Hygiene beachten und regelmäßig lüften.
•    Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen.
•    Betriebsbedingte Kontakte sind einzuschränken, insbesondere sollten Räume nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.
•    Arbeitgeber sollen prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten.
•    Der Arbeitgeber muss weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten einer Impfung informieren sowie diese auch während der Arbeitszeit ermöglichen.

 

 

Arbeitsschutzgesetz: Firmenchefs müssen über Impfungen informieren

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Risiken einer Corona-Erkrankung und bestehende Impfmöglichkeiten zu informieren. Ebenso müssen sie ihren Arbeitnehmern ermöglichen, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.

Für die Mitarbeiterinformation empfiehlt es sich die Unterweisungshilfe der BG Bau zu nutzen, die neben einer Präsentation auch entsprechende Textvorlagen liefert. Diese finden Sie hier zum Download.

Corona: Fragebogen an den Kunden zur Risikoeinschätzung

Insbesondere bei Wartungsarbeiten hat der Mitarbeiter Kontakt mit Kunden, so dass ein erhöhtes, weil unkalkulierbares Ansteckungsrisiko im Falle einer Corona-Erkrankung besteht.

Zum Schutze der eigenen Mitarbeiter und um den Nachweis für die Erfüllung der Schutzpflichten des Arbeitgebers zu haben, haben der Fachverband SHK Baden-Württemberg und der Zentralverband Fragebögen zur Risikoeinschätzung entwickelt. Diese stehen im Downloadcenter für Mitglieder bereit.