Seminare und Webinare: Profitieren Sie von passgenauen Fortbildungen

Der Fachverband SHK Baden-Württemberg bietet neben Webinaren auch Seminare, Workshops und Fachtagungen in Form von Präsenzveranstaltungen an. Dabei setzen wir alles daran, bestmögliche Voraussetzungen für die Teilnehmer zu schaffen - nicht nur bei Inhalten, Materialien und Verpflegung, sondern auch bei Hygienebedingungen und Sicherheit. Wir empfehlen weiterhin das freiwillige Tragen einer Maske (medizinisch oder FFP2), wenn Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können.

Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des Fachverbandes.

Seminarbuchungen

Asbestsachkunde gemäß der TRGS 519 Anlage 4C

Obwohl Asbest und Asbestzementprodukte seit mehr als 20 Jahren weder hergestellt noch in Verkehr gebracht werden dürfen, ist die Wahrscheinlichkeit, mit Asbesterzeugnissen in Kontakt zu kommen, für SHK-Betriebe höher denn je. Aus Untersuchungen geht hervor, dass in ca. 25 % der älteren Gebäuden Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern enthalten ist. Es drohen heimtückische Krankheiten, insbesondere der Atemwegsorgane, die zum Tod führen können. Um Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Produkten, die Asbest enthalten können, durchführen zu dürfen, müssen Handwerksbetriebe die Sachkunde gemäß der TRGS 519 nachweisen.

Beschreibung:

 

Die Herstellung, das Inverkehrbringen und Verwenden von Asbest und asbesthaltigen Produkten ist in Deutschland seit 31. Oktober 1993 verboten. Bei neueren Untersuchungen von Gebäuden, die vor dem Stichtag gebaut wurden, wurde festgestellt, dass Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, wie auch Bodenbeläge und Estriche Asbest enthalten können. Diese Untersuchungen gehen davon aus, dass in ca. 25 % der älteren Gebäuden Asbest enthalten ist.


Aufgrund dieser Erkenntnisse wird jedem SHK-Betrieb, insbesondere solche, die Sanierungsarbeiten in Gebäuden mit Baujahr vor dem 31. Oktober 1993 durchführen, dringend empfohlen einen Asbestsachkundenachweis gemäß TRGS 519 zu erlangen. Denn der unsachgemäße Umgang mit Asbest kann nicht nur schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch Regressforderungen durch. Lesen Sie genaueres hierzu in unserem Info-Technik 9/2019.


Wichtig!

Um Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Produkten, die Asbest enthalten können, durchführen zu dürfen, müssen Handwerksbetriebe die Sachkunde gemäß der TRGS 519 nachweisen.


Der Lehrgang erstreckt sich über zwei Tage und endet mit einer Prüfung, die vom Regierungspräsidium abgenommen wird. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung, die sie zum Umgang mit Asbest berechtigt.


Der angebotene Lehrgang vermittelt diese Sachkunde für Arbeiten an Asbestzement und schwachgebundene Asbesten.

 

Folgendes Lehrgangsprogramm ist vorgesehen:

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
  • Verwendung von Asbest
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
  • Personelle Anforderungen
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
  • Integrierter ASI Lehrgang
  • Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
  • Emissionsarme Verfahren / Verfahren geringer Exposition

 

Hinweis:

Die Sachkundenachweise gelten nun zeitlich befristet für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang (1-tägig) besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum der Fortbildung.

 

 

 

 

Seminarnummer:
2024-138
Termin:
06.03.2024 - 07.03.2024

(08.30-17.00 Uhr)

Ort:
Stuttgart
Veranstalter:
Förderungsgesellschaft SHK mbH
Referent:
Dipl.-Ing. Wolfgang Rentschler, Ingenieurbüro Rentschler
Kosten (Mitglieder):
698,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Kosten (Nichtmitglieder):
958,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Besonderheiten:

Zielgruppe:
Personen, die Umgang mit asbesthaltigen Materialien haben sowie Personen, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten, Tätigkeiten mit geringer Exposition durchführen und ASI-Arbeiten geringen Umfangs planen, leiten und beaufsichtigen

Anmeldeschluss:
28. Februar 2024

Wichtig!
Unbedingt Geburtsdatum und Vor- und Zuname des Seminarteilnehmers bei der Anmeldung angeben.

„Wir weisen darauf hin, dass eine Anmeldung von interessierten Beschäftigten nur mit ausreichenden Deutschkenntnissen sinnvoll ist, da auch die Prüfungen ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt werden.“