Seminarbuchungen
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (SHK) - Wiederholungskurs
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Der Wiederholungskurs "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" baut auf den Grundkurs auf und muss alle drei Jahre belegt werden, um die Qualifizierung zu erhalten. Sie erhalten ein entsprechendes Zertifikat, mit dem Sie weiterhin anerkannt bleiben.
Beschreibung:
Die Förderungsgesellschaft bietet in Kooperation mit dem etz Stuttgart den Wiederholungskurs für „Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (SHK)“ an.
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Sollen Mitarbeiter, die nicht Elektrofachkräfte sind, für festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden, können diese durch eine entsprechende Ausbildung die Qualifikation als Elektrofachkraft hierfür erreichen.
Mit diesem Lehrgang können die Teilnehmer ihre Fähigkeiten als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (SHK)“ auffrischen. Das ausgestellte Zertifikat ist anschließend wieder für 3 Jahre gültig.
Voraussetzung zur Teilnahme: Für die Anmeldung zum Kurs "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ist der Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren des Grundkurses erforderlich. Alternativ kann auch eine bestandene Gesellenprüfung als Anlagenmechaniker/-in für SHK als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden.
Die Lehrgangsdauer beläuft sich auf 8 Unterrichtsstunden.
Dieser Lehrgang führt zu keiner Eintragung in die Handwerksrolle.
(8.30-15.45 Uhr)
Besonderheiten:
Zielgruppe:
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (SHK), die ihren Abschluss / Qualifikation nach spätestens 3 Jahren auffrischen müssen.
Anmeldeschluss:
23. April 2025
