Bundeskabinett beschließt GEG-Novelle

Grafik: FV SHK BW

Am 19. April hat die Bundesregierung den Entwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen und an den Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Die Novelle des GEG soll nach der Verabschiedung möglichst noch vor der Sommerpause veröffentlicht werden und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Hierzu bestehen verschiedene Ausnahmemöglichkeiten und Übergangsfristen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben, defekte repariert werden. Darüber hinaus gelten Übergangsfristen, verschiedene technologieoffene Erfüllungsoptionen und Befreiungsmöglichkeiten in besonderen Situationen.

Um das Gesetz verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und Erfüllungsoptionen – vor allem für den Neubau – nochmal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie. Auch sind „H2-Ready“-Gasheizungen eine weitere Option, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind weitere Informationen veröffentlicht, darunter der GEG-Entwurf und eine FAQ-Liste:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/04/20230419-bundeskabinett-beschliesst-novelle-des-gebaeudeenergiegesetzes.html

Der Fachverband hat für die Innungsbetriebe auf Basis des Regierungsentwurfs eine Erläuterung zu den wesentlichen GEG-Anforderungen erstellt, den diese auf der Fachverband-Webseite unter www.fvshkbw.de im Mitgliederbereich herunterladen können.