Klimaschutzgesetz – Fachverband SHK Baden-Württemberg fordert rasche Nachbesserungen: Wärmenetze müssen bis 2040 klimaneutral werden

Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verabschiedet. Im Vorfeld hatten Verbände und Organisationen Stellungnahmen abgegeben, der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima (SHK) Baden-Württemberg konnte neben anderen Experten bei einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses vergangene Woche seine Verbesserungsvorschläge noch einmal vorbringen. Doch vom Ergebnis zeigt sich die Handwerksorganisation nun enttäuscht.

Der Fachverband begrüßt grundsätzlich die mit dem Gesetz verbundene Intention, den Klimaschutz weiter voranzubringen. „Wir haben jedoch große Zweifel, ob das Klimaschutzgesetz wirklich der große Wurf ist, als den ihn die Regierungsparteien feiern“, sagt Fachverband-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker in einer ersten Stellungnahme nach der Plenarsitzung.

Enttäuscht zeigt sich Becker auch vom parlamentarischen Beteiligungsverfahren. „Dieses scheint mir von vornherein mehr darauf angelegt gewesen zu sein, den Schein zu wahren. Die große Zahl an Verbänden und Organisationen, die hierzu Stellungnahmen erarbeitet haben, hätten sich diesen Aufwand sparen können.“ Nachdem die Regierungsfraktionen den Entwurf auf ihren Klausurtagungen im September festgezurrt hätten, wäre wohl kein politischer Willen mehr vorhanden gewesen, an dem geplanten Gesetz noch substanzielle Änderungen vorzunehmen. „Schade, dieses so hochgelobte Gesetz wäre eine Chance gewesen – die sehen wir in der verabschiedeten Fassung jedoch nicht.“

„Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum die Regierung bestehende Vorgaben für Wärmenetze für mehr Klimaschutz streicht, wenn sie doch mit dem Klimaschutzgesetz eben diesen voranbringen will.“ Entsprechend erwartet der Verband, dass die Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz vorlegt, das die Klimaneutralität von Wärmenetzen bis zum Zieldatum 2040 sicherstellt.

Auch die Änderung der Gemeindeordnung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens und die weiterführende Ermächtigung von Gemeinden, Anschluss- und Benutzungszwänge zu erlassen, sieht der Handwerksvertreter kritisch. „Die neue Gemeindeordnung wird nicht nur weiteres Streitpotenzial für die Kommunen bringen. Sie wird auch zu Rechtsunsicherheit führen, ob die bestehende energetische Qualität ausreicht, dass ein Gebäude von der Anschlusspflicht ausgenommen werden kann. Einem Haus mit moderner Wärmepumpe droht unter Umständen weiterhin die Gefahr eines Zwangsanschlusses an ein Wärmenetz, das womöglich nicht mit erneuerbaren Energien betrieben wird oder zu einem geringeren Anteil.“

Becker appelliert an die Regierung darüber hinaus, den Kommunen gegenüber klarzustellen, dass sowohl das Mittelstandsförderungsgesetz als auch Paragraf 102 der Gemeindeordnung weiterhin gelten, wonach diese entsprechende Aufgaben nur dann erledigen dürfen, wenn private Anbieter dies nicht mindestens genauso gut und wirtschaftlich können. „Dahingehend haben manche Kommunen inzwischen eine sehr weitgehende Interpretation entwickelt. Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen gehören nicht ins Angebotsportfolio von kommunalen Energieversorgern.“

Trotz der sachlichen Kritik verspricht Becker, dass der Verband und seine Mitgliedsbetriebe weiterhin alles tun werden, Klimaschutzmaßnahmen in den Gebäuden umzusetzen. „Beim Einbau von Wärmepumpen und modernen Heizungen kommt niemand am SHK-Handwerk vorbei. Wir sehen es als unsere Verantwortung an, die Installation erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben. Und da sind wir auf einem guten Weg“.