„Grüne Eigenheimrente“: Energetische Sanierung ist auch Altersvorsorge

Foto: Pixabay

Das Jahressteuergesetz enthält einen wichtigen Schritt für das Vorankommen der energetischen Sanierung von Eigenheimen. Ab 2024 wird es möglich sein, die Riester-Förderung zur energetischen Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum einzusetzen. Bisher war dies förderunschädlich nur für den Bau und Kauf sowie für den altersgerechten Umbau zulässig.

Die Nutzung der Riester-Förderung für energetische Sanierungen ist analog der Nutzung für den altersgerechten Umbau ausgestaltet. Gefördertes Altersvorsorge-Kapital kann demnach für verschiedene Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Außentüren und Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder deren Optimierung sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik eingesetzt werden.

Die Maßnahmen müssen jenen Anforderungen genügen, die auch für die steuerliche Förderung gelten. Dafür muss eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens vorliegen. Bis zu drei Jahre nach Anschaffung der selbst genutzten Immobilie sind für deren Umbau mindestens 6.000 Euro Riester-gefördertes Kapital zu entnehmen, zu einem späteren Zeitpunkt müssen es mindestens 20.000 Euro sein.

Informationen: www.lbs.de