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16. Juli 2010

Neue Förderrichtlinien für erneuerbare Energien ab dem 12. Juli 2010

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können wieder Anträge auf Förderung gestellt werden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010. Nähere Informationen zum Förderprogramm, die aktuellen Antragsformulare und die neuen Förderrichtlinien sind im Internet unter

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

veröffentlicht. Hier stehen auch die neuen Übersichten für die einzelnen Fördermaßnahmen sowie eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Förderbedingungen zum Download zur Verfügung.

Vor dem Programmstopp gestellte Anträge werden bewilligt

Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (d. h. Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 mit den Änderungen vom 17. Februar 2010) gewährt.

Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen

Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neuen Förderrichtlinien treten am 12. Juli 2010 in Kraft. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert. Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden.

Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt


  • Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
  • Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
  • luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel


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